25.11.2021
Achtung Update 25.11.2021
Aufgrund aktuell vermehrter Nachfrage!
Vorraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen der KG ist nach der zurzeit gültigen Coronaschutzverordnung NRW „2G plus“:
- Vorlage eines Impfzertifikats als QR-Code oder
- Vorlage eines Genesenenzertifikats als QR-Code
- PLUS zusätzlichem negativen Schnelltest.
Die „2G plus“-Regel ist eine verschärfte Variante der 2G-Regel. Das heißt, nur noch Geimpfte und Genese haben, lt. Corona Schutzverordnung NRW Zugang zu unseren Veranstaltungen.
Der bedeutende Unterschied zur einfachen 2G-Regel besteht darin, dass bei 2G plus zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich ist.
Judith Schwenk
Pressewartin
presse@kall-du.de
+49 170 7732486
zuständig für die Pressearbeit des Vereins.