25.11.2021

Achtung Update 25.11.2021


Aufgrund aktuell vermehrter Nachfrage!

Vorraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen der KG  ist nach der zurzeit gültigen Coronaschutzverordnung NRW „2G plus“:

 

  • Vorlage eines Impfzertifikats als QR-Code oder
  • Vorlage eines Genesenenzertifikats als QR-Code
  • PLUS zusätzlichem negativen Schnelltest.

Die „2G plus“-Regel ist eine verschärfte Variante der 2G-Regel. Das heißt, nur noch Geimpfte und Genese haben, lt. Corona Schutzverordnung NRW Zugang zu unseren Veranstaltungen. 
Der bedeutende Unterschied zur einfachen 2G-Regel besteht darin, dass bei 2G plus zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich ist. 


Judith Schwenk

Pressewartin

presse@kall-du.de
+49 170 7732486
zuständig für die Pressearbeit des Vereins.